Marketing Glossar

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Affiliate-Recht

Definition: Affiliate-Recht bezeichnet die Gesamtheit rechtlicher Normen und Anforderungen die im Affiliate-Marketing für Merchants (Advertiser), Publisher (Affiliates) und Affiliate-Netzwerke relevant sind. Kernbereiche im deutschen Recht: (1) Kennzeichnungspflicht – Affiliate-Links die zu einer Vergütung führen müssen als Werbung gekennzeichnet sein (UWG §5a Abs. 6 – Verbot verdeckter Werbung); (2) DSGVO – Affiliate-Tracking durch Cookies erfordert informierte Einwilligung (Art. 6 DSGVO); (3) Haftung des Merchants für Publisher-Verstöße – Merchants können für UWG-Verletzungen ihrer Affiliates mithaften wenn sie keine ausreichenden Compliance-Vorgaben erteilt haben; (4) Programmvertrag – Rechtsbeziehung zwischen Merchant und Publisher; (5) Impressumspflicht und Anbieterkennzeichnung (§5 TMG) für Publisher-Websites; (6) FTC-Richtlinien für den US-Markt. Konsequenzen bei Verstößen: Abmahnungen (durch Wettbewerber oder Abmahnvereine), Unterlassungskosten, Bußgelder (DSGVO), Programmausschluss.

Erläuterung

Affiliate-Recht ist einer der am häufigsten unterschätzten Compliance-Bereiche im Online-Marketing. Viele Publisher setzen Affiliate-Links ohne jede Kennzeichnung ein – ein laufendes Abmahnrisiko. Merchants die ihre Publisher nicht über Compliance-Anforderungen instruieren tragen ein erhebliches Haftungsrisiko für die Handlungen «ihrer» Publisher. Beide Seiten profitieren von klaren, schriftlichen Programm-Bedingungen und aktiver Compliance-Kommunikation.

Kennzeichnungspflicht in Deutschland

DSGVO und Datenschutz im Affiliate-Tracking

Haftung des Merchants für Publisher-Verstöße

Programmvertrag und Impressumspflicht

Praxistipp: Als Publisher: Implementieren Sie eine «enthält Affiliate-Links»-Kennzeichnung am Anfang jedes Artikels mit Affiliate-Links UND zusätzlich ein Sternchen (*) an jedem einzelnen Affiliate-Link mit Fußnotenerklärung – doppelte Kennzeichnung ist rechtssicherer als einfache. Als Merchant: Nehmen Sie in Ihre Programm-AGB konkrete Verbote auf (Brand-Bidding, fehlende Kennzeichnung, Spam) und kommunizieren Sie diese aktiv bei Programmänderungen – im Haftungsfall müssen Sie nachweisen können dass Sie Compliance-Anforderungen kommuniziert haben.