Marketing Glossar

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Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Definition: Besondere Kategorien personenbezogener Daten sind nach Art. 9 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) spezifische Datenkategorien, die aufgrund ihres besonderen Sensibilitätsgrades einem erhöhten Schutz unterliegen. Ihre Verarbeitung ist grundsätzlich verboten und nur in den abschließend aufgezählten Ausnahmefällen des Art. 9 Abs. 2 DSGVO zulässig. Der Katalog umfasst: Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft hervorgeht; Daten über politische Meinungen; Daten über religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen; Daten über die Gewerkschaftszugehörigkeit; genetische Daten; biometrische Daten, die zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person verarbeitet werden; Gesundheitsdaten; Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person. Diese Datenkategorien genießen besonderen Schutz, weil ihre Verarbeitung erhebliche Risiken für die Grundrechte und Grundfreiheiten der Betroffenen mit sich bringen kann – von Diskriminierung über berufliche Nachteile bis hin zu physischen Gefahren. Im Online Marketing ist die Verarbeitung dieser Daten zwar selten explizit beabsichtigt, kann aber durch indirekte Rückschlüsse aus anderen Daten unbeabsichtigt erfolgen.

Erläuterung

Der besondere Schutzstatus dieser Datenkategorien hat historische Wurzeln: Die Erfahrungen mit politischer Verfolgung, religiöser Diskriminierung und ethnischer Unterdrückung haben den europäischen Gesetzgeber veranlasst, diese Kategorien einer strengeren Schutzregelung zu unterwerfen als gewöhnliche personenbezogene Daten. Die DSGVO geht hierbei weiter als das frühere nationale Datenschutzrecht.

Für die Verarbeitung ist eine der in Art. 9 Abs. 2 DSGVO genannten Ausnahmen erforderlich. Die für das Online Marketing relevanteste Ausnahme ist die ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person (lit. a). Diese muss noch strengeren Anforderungen genügen als die reguläre Einwilligung nach Art. 6 DSGVO: Sie muss explizit die besonderen Datenkategorien benennen und kann nicht durch konkludentes Verhalten erteilt werden. Weitere Ausnahmen betreffen arbeitsrechtliche Pflichten, lebenswichtige Interessen, Tätigkeiten von Nichtregierungsorganisationen, öffentlich zugängliche Daten, Rechtsansprüche, erhebliche öffentliche Interessen, Gesundheitsversorgung, öffentliche Gesundheit und wissenschaftliche Forschung.

Im Online Marketing und digitalen Werbeumfeld sind besondere Datenkategorien problematisch, weil Targeting-Systeme oft indirekte Rückschlüsse auf diese Kategorien ermöglichen. Wer beispielsweise eine Gesundheits-App nutzt, bestimmte religiöse Websites besucht oder politische Inhalte konsumiert, hinterlässt digitale Spuren, aus denen sich Informationen über Gesundheitszustand, Religion oder politische Einstellung ableiten lassen. Europäische Datenschutzbehörden haben deutlich gemacht, dass auch solche indirekten Rückschlüsse als Verarbeitung besonderer Datenkategorien anzusehen sein können, wenn sie systematisch erfolgen.

Meta musste auf Druck der irischen Datenschutzbehörde DPC bestimmte Targeting-Optionen auf Basis religiöser Zugehörigkeit, politischer Meinungen und Gesundheitszustand einschränken oder entfernen. Google hat in seinem Werbeanzeigen-System ebenfalls Einschränkungen für sensibles Targeting eingeführt. Werbetreibende im Online Marketing müssen daher sehr sorgfältig prüfen, welche Zielgruppen-Targeting-Optionen sie auf Werbeplattformen nutzen und ob dabei mittelbar besondere Datenkategorien verarbeitet werden.

Kategorien im Überblick nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO

Relevanz für das Online Marketing

Praxistipp: Führe eine Dateninventur durch und prüfe, ob du direkt oder indirekt besondere Datenkategorien verarbeitest – auch durch Rückschlüsse aus anderen Daten. Verzichte auf Targeting-Optionen auf Werbeplattformen, die Rückschlüsse auf sensible Kategorien ermöglichen, solange keine ausdrückliche Einwilligung vorliegt. Falls du in Bereichen wie Gesundheit, Religion oder politischen Themen tätig bist, lass eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen und prüfe gemeinsam mit einem Datenschutzbeauftragten, auf welche Rechtsgrundlage du dich für die Verarbeitung stützen kannst.