Marketing Glossar

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Datenportabilität

Definition: Datenportabilität ist ein Betroffenenrecht gemäß Art. 20 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das jeder Person das Recht einräumt, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie einem Verantwortlichen bereitgestellt hat, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Darüber hinaus hat die betroffene Person das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den bisherigen Verantwortlichen zu übermitteln. Das Recht auf Datenportabilität gilt jedoch nicht unbegrenzt: Es ist auf jene Daten beschränkt, die die betroffene Person selbst aktiv bereitgestellt hat, und greift nur, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a) oder auf einem Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b) basiert und mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt. Manuell geführte Akten oder auf berechtigtem Interesse gestützte Verarbeitungen fallen nicht darunter. Für Plattformbetreiber, Online-Shops und Anbieter digitaler Dienste bedeutet dies eine konkrete technische Implementierungspflicht: Sie müssen Exportfunktionen bereitstellen, die Nutzerdaten in standardisierten Formaten ausgeben.

Erläuterung

Das Recht auf Datenportabilität ist ein vergleichsweise neues Betroffenenrecht, das erst mit der DSGVO im Mai 2018 in Kraft trat. Es soll die Marktmacht großer Plattformen begrenzen und Nutzern ermöglichen, ohne Datenverlust zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Der Europäische Gesetzgeber wollte damit Herstellerabhängigkeiten (Vendor Lock-in) reduzieren und den digitalen Wettbewerb stärken. Im Zusammenspiel mit dem Digital Markets Act (DMA) gewinnt der Portabilitätsgedanke weiter an Bedeutung.

Technisch muss der Datenexport in einem „gängigen" und „maschinenlesbaren" Format erfolgen. In der Praxis werden häufig die Formate CSV (Comma-Separated Values), JSON (JavaScript Object Notation) und XML verwendet. PDF gilt in der Regel nicht als maschinenlesbar im Sinne der DSGVO, da es nicht ohne weiteres zur Weiterverarbeitung durch ein anderes System geeignet ist. Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) empfiehlt in seinen Leitlinien zur Datenportabilität (Guidelines 5/2019), offene und interoperable Formate zu verwenden.

Für Online-Marketer und Plattformbetreiber ergeben sich konkrete Anforderungen: Ein Online-Shop muss seinem Kunden auf Anfrage dessen Bestellhistorie, gespeicherte Adressen, Profilinformationen und Präferenzen in einem exportierbaren Format zur Verfügung stellen – idealerweise über eine Selbstbedienungsfunktion im Kundenkonto. Eine Fitness-App muss Trainingsdaten portierbar machen. Ein Musik-Streamingdienst muss Nutzerbibliotheken und Listening-History exportierbar anbieten.

Wichtig zu unterscheiden ist das Recht auf Datenportabilität vom Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO): Beim Auskunftsrecht geht es um die Information über die Verarbeitung; bei der Portabilität geht es um die strukturierte Herausgabe der Daten zur Weiterverwendung. Beide Rechte können von betroffenen Personen unabhängig voneinander geltend gemacht werden.

Kommt der Verantwortliche einer Portabilitätsanfrage nicht innerhalb der Monatsfrist nach (Art. 12 Abs. 3 DSGVO), stellt dies eine Verletzung der Betroffenenrechte dar, die von Aufsichtsbehörden geahndet werden kann. Die Frist kann bei besonderer Komplexität um weitere zwei Monate verlängert werden, sofern die betroffene Person innerhalb des ersten Monats über die Verlängerung und ihre Gründe informiert wird.

Voraussetzungen des Portabilitätsrechts

Technische Umsetzung für Plattformen

Praxistipp: Implementieren Sie in Ihrem Online-Shop oder Ihrer Plattform eine automatisierte Datenexport-Funktion im Nutzerkonto. Das reduziert den manuellen Aufwand bei Portabilitätsanfragen erheblich und zeigt Ihren Kunden proaktiv, dass Sie Datenschutz ernst nehmen. Prüfen Sie regelmäßig, ob alle relevanten Datenkategorien – Käufe, Bewertungen, Präferenzen, Kommunikationsdaten – im Export enthalten sind. Dokumentieren Sie den Prozess im Verarbeitungsverzeichnis und schulen Sie Ihren Kundenservice im Umgang mit Portabilitätsanfragen.