Marketing Glossar

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Datenschutzbehörden in der EU

Definition: Die Datenschutzbehörden der Europäischen Union (englisch: Data Protection Authorities, DPAs; nach DSGVO: Aufsichtsbehörden) sind unabhängige staatliche Institutionen, die in jedem EU-Mitgliedstaat gemäß Art. 51 DSGVO eingerichtet sind, um die Einhaltung des Datenschutzrechts zu überwachen und durchzusetzen. Sie bearbeiten Beschwerden von betroffenen Personen, führen Untersuchungen und Prüfungen durch, erlassen Verwaltungsentscheidungen und können Bußgelder von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen. Auf supranationaler Ebene koordiniert der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) die Zusammenarbeit aller nationalen Behörden, erarbeitet verbindliche Beschlüsse und nicht-verbindliche Leitlinien, und stellt die einheitliche Anwendung der DSGVO im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sicher. Für Online-Marketing-Akteure, die grenzüberschreitend tätig sind, ist das Zusammenspiel zwischen nationalen DPAs und dem EDPB von unmittelbarer praktischer Bedeutung, da Entscheidungen einzelner Behörden über das Kohärenzverfahren auf alle Mitgliedstaaten ausgedehnt werden können.

Erläuterung

In jedem EU-Mitgliedstaat gibt es mindestens eine Datenschutzaufsichtsbehörde. Einige Mitgliedstaaten haben mehrere: Deutschland unterhält 16 Landesdatenschutzbeauftragte (eine je Bundesland) sowie den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), was mit 17 Behörden das größte Aufsichts-Netzwerk innerhalb der EU bildet. Österreich hat eine einzige Behörde (Datenschutzbehörde, DSB Wien), Frankreich die CNIL, und die Niederlande die Autoriteit Persoonsgegevens (AP).

Das One-Stop-Shop-Prinzip (Art. 56 DSGVO) gilt für Unternehmen mit grenzüberschreitender Datenverarbeitung in der EU. Solche Unternehmen müssen sich primär an die Aufsichtsbehörde am Ort ihrer Hauptniederlassung in der EU wenden. Diese federführende Behörde koordiniert bei grenzüberschreitenden Verarbeitungen die Zusammenarbeit mit den betroffenen Behörden anderer Mitgliedstaaten über das Kohärenzverfahren. Im Online-Marketing-Kontext betrifft dies vor allem US-amerikanische Plattformbetreiber: Meta, Google, Apple, TikTok und andere haben ihre EU-Hauptsitze in Irland, weshalb die irische DPC (Data Protection Commission) für sie federführend zuständig ist. Die DPC hat wegen ihrer wahrgenommenen Langsamkeit bei der Durchsetzung großer Fälle starke Kritik von anderen nationalen Behörden und dem Europäischen Parlament erhalten.

Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) wurde durch die DSGVO als Nachfolger der Artikel-29-Datenschutzgruppe geschaffen. Er besteht aus den Leitern aller nationalen Datenschutzbehörden der EU sowie dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDPS). Der EDPB gibt verbindliche Beschlüsse nach Art. 65 DSGVO heraus (etwa bei Konflikten zwischen Behörden), aber auch nicht-verbindliche Leitlinien, Empfehlungen und Stellungnahmen zu spezifischen Themen. Im Online-Marketing-Bereich besonders einflussreich waren die EDPB-Leitlinien zu Cookie-Bannern und Cookie-Walls, zu personalisierten Werbepraktiken, zu Transfermechanismen für Drittländer und zu Consent unter dem TCF. Diese Leitlinien sind zwar technisch nicht bindend, werden aber von nationalen Behörden bei Durchsetzungsentscheidungen berücksichtigt und von Gerichten herangezogen.

Bedeutende EU-Datenschutzbehörden im Marketing-Kontext

Praktische Bedeutung für Online-Marketer

Praxistipp: Abonnieren Sie die Newsletter und Pressemitteilungen der für Sie zuständigen Datenschutzbehörde sowie des EDPB. Viele Behörden bieten auch kostenlose FAQ-Seiten und Orientierungshilfen zu konkreten Marketing-Themen an. Beobachten Sie Bußgeldentscheidungen in anderen Mitgliedstaaten aufmerksam, da ähnliche Praktiken häufig zeitversetzt auch hierzulande geprüft werden. Nutzen Sie die Möglichkeit der informellen Voranfrage bei Ihrer Aufsichtsbehörde, bevor Sie neue, risikoreiche Datenverarbeitungen einführen.