Marketing Glossar

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NIS2-Richtlinie

Definition: Die NIS2-Richtlinie (Network and Information Security Directive 2, Richtlinie EU 2022/2555) ist ein EU-Rechtsakt, der den gemeinsamen Rahmen für Cybersicherheit in der Europäischen Union grundlegend erneuert und erheblich erweitert. Sie löst die ursprüngliche NIS-Richtlinie von 2016 ab und verpflichtet eine deutlich größere Zahl von Unternehmen in 18 kritischen und wichtigen Sektoren zu verbindlichen Maßnahmen im Bereich Risikomanagement, Informationssicherheit und Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle. Die Frist zur Umsetzung in nationales Recht lief bis Oktober 2024; in Deutschland entstand das NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG), das die Anforderungen in deutsches Recht überführt. NIS2 ist für viele mittelständische und größere Unternehmen relevant, die bisher nicht unter das Cybersicherheitsrecht fielen – dazu gehören auch Unternehmen aus der digitalen Wirtschaft, dem Online-Handel und dem Bereich digitaler Dienste. Besonders bedeutsam ist die persönliche Haftung von Geschäftsführern und Vorständen: Diese können bei schuldhafter Verletzung der NIS2-Pflichten persönlich in Anspruch genommen werden, was den Stellenwert der Richtlinie auf Führungsebene erheblich erhöht.

Erläuterung

Die NIS2-Richtlinie unterscheidet zwischen zwei Kategorien von Einrichtungen: „wesentliche Einrichtungen" (essential entities) und „wichtige Einrichtungen" (important entities). Wesentliche Einrichtungen umfassen Betreiber kritischer Infrastruktur in Sektoren wie Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastruktur, Gesundheit, Trinkwasser und digitale Infrastruktur (z. B. Anbieter von Cloud-Diensten, Rechenzentrumsdiensten und Internet-Exchange-Punkten). Wichtige Einrichtungen umfassen unter anderem Anbieter digitaler Dienste wie Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und soziale Netzwerke sowie Unternehmen aus den Bereichen Post, Chemie, Lebensmittel und verarbeitendes Gewerbe ab einer bestimmten Unternehmensgröße. Als Faustformel gilt: Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als 10 Millionen Euro Jahresumsatz fallen in den Anwendungsbereich, wenn sie in einem der genannten Sektoren tätig sind.

Für Online-Marketing-Unternehmen ist NIS2 besonders dann relevant, wenn sie als Managed-Service-Provider (MSP), Softwareanbieter oder Betreiber größerer E-Commerce-Plattformen tätig sind. Aber auch als Auftraggeber von IT-Dienstleistern müssen Unternehmen prüfen, ob ihre Lieferketten NIS2-konform sind, da die Richtlinie explizit Anforderungen an das Supply-Chain-Management stellt.

Die Kernpflichten unter NIS2 umfassen vier Hauptbereiche: erstens technische und organisatorische Risikomanagementmaßnahmen (ähnlich den Anforderungen der DSGVO, aber mit stärkerem Fokus auf IT-Sicherheit), zweitens Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle, drittens Maßnahmen zur Sicherheit der Lieferkette und viertens die Schulung und Sensibilisierung von Leitungsorganen.

Risikomanagementmaßnahmen nach NIS2

Meldepflichten und Sanktionen

Praxistipp: Prüfen Sie anhand der Sektorenliste und der Schwellenwerte für Mitarbeiterzahl und Umsatz, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich von NIS2 fällt – auch wenn Sie nicht zur klassischen kritischen Infrastruktur zählen, können Sie als Anbieter digitaler Dienste oder als Zulieferer betroffen sein. Führen Sie eine Gap-Analyse gegenüber den NIS2-Anforderungen durch und erstellen Sie einen Maßnahmenplan. Schulen Sie Ihre Führungsebene zu NIS2, da die persönliche Haftung von Geschäftsführern ein starker Hebel für die nötige Aufmerksamkeit und Ressourcenzuweisung ist.