Marketing Glossar

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Remarketing und Datenschutz

Definition: Remarketing (auch als Retargeting bezeichnet) ist eine digitale Werbemethode, bei der Nutzerinnen und Nutzer, die eine Website besucht oder eine App genutzt haben, auf anderen Plattformen und Websites erneut mit gezielten Werbeanzeigen angesprochen werden. Die technische Grundlage bilden üblicherweise Marketing-Cookies, Pixel-Technologien (z. B. der Meta Pixel oder das Google Ads Remarketing-Tag) oder serverseitige Tracking-Lösungen, die das Nutzerverhalten erfassen und eine geräteübergreifende oder plattformübergreifende Wiedererkennung ermöglichen. Datenschutzrechtlich stellt Remarketing in der Europäischen Union eine besonders regulierte Datenverarbeitungsform dar: Da es auf der Speicherung von Informationen auf dem Endgerät der Nutzenden oder dem Auslesen solcher Informationen beruht, ist es in Deutschland nach dem Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) grundsätzlich einwilligungspflichtig. Ohne eine gültige, freiwillige und vor dem Tracking erteilte Einwilligung ist cookie- und pixelbasiertes Remarketing in der EU rechtswidrig und kann sowohl von Aufsichtsbehörden als auch von Wettbewerbsverbänden sanktioniert werden.

Erläuterung

Remarketing zählt zu den wirkungsvollsten Werbemaßnahmen im Performance-Marketing, weil es Nutzerinnen und Nutzer adressiert, die bereits Interesse an einem Produkt oder einer Dienstleistung gezeigt haben — und damit mit vergleichsweise hoher Konversionswahrscheinlichkeit werben kann. Gleichzeitig ist Remarketing aus datenschutzrechtlicher Sicht besonders kritisch: Es basiert strukturell auf der plattformübergreifenden Verfolgung des Nutzerverhaltens, was als besonders eingriffsintensive Form der Verarbeitung gilt.

Rechtlich entsteht die Einwilligungspflicht für cookiebasiertes Remarketing in Deutschland aus zwei Quellen: dem TTDSG (§ 25 Abs. 1), das das Setzen und Auslesen von Cookies und vergleichbaren Technologien von einer Einwilligung abhängig macht, und der DSGVO, die für die darauf aufbauende Datenverarbeitung — also das Profiling, die Zielgruppenbildung und die tatsächliche Ausspielung der Anzeigen — ebenfalls eine Rechtsgrundlage erfordert. Die Einwilligung muss eindeutig, freiwillig und vor dem ersten Tracking erteilt werden. Eine vorab aktivierte Remarketing-Einwilligung im Cookie-Banner ist unzulässig.

Die Landschaft der Remarketing-Technologien steht vor einem grundlegenden Wandel: Der sukzessive Rückzug von Third-Party-Cookies aus modernen Browsern, der durch Apples Intelligent Tracking Prevention (ITP) in Safari bereits weitgehend vollzogen ist und von Google Chrome für zukünftige Versionen angekündigt wurde, zwingt Marketer zur Neuausrichtung ihrer Remarketing-Strategien. First-Party-Data-basierte Ansätze gewinnen dabei erheblich an Bedeutung.

Datenschutzkonforme Alternativen zu klassischem cookie-basiertem Remarketing umfassen insbesondere Customer-Match-Remarketing (Upload von Hashed-E-Mail-Listen aus dem eigenen CRM), kontextuelles Targeting, serverseitiges Tracking auf Basis von First-Party-Daten sowie die Privacy-Sandbox-Technologien von Google (z. B. Protected Audience API), die eine aggregierte Zielgruppenansprache ohne individuelle geräteübergreifende Verfolgung ermöglichen sollen.

Datenschutzrechtliche Anforderungen für Remarketing

Datenschutzkonforme Remarketing-Alternativen

Praxistipp: Nutzen Sie für Remarketing-Kampagnen verstärkt Customer-Match-Zielgruppen auf Basis bestehender Einwilligungen aus dem E-Mail-Marketing, da diese weniger von Browser-Cookie-Restriktionen betroffen und im Datenschutzrisiko kontrollierter sind als pixelbasiertes Remarketing. Implementieren Sie einen serverseitigen Tag-Manager, um die Datenweitergabe an Drittplattformen zu kontrollieren und auf das notwendige Minimum zu beschränken. Überprüfen Sie regelmäßig die Einwilligungsraten in Ihrem Cookie-Banner — niedrige Raten deuten auf Handlungsbedarf bei der Gestaltung des Banners oder der Consent-Strategie hin.