Marketing Glossar

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Urheberrecht im Online-Marketing

Definition: Das Urheberrecht ist ein Bestandteil des geistigen Eigentumsrechts und schützt die schöpferischen Leistungen von Urhebern – also Personen, die ein Werk durch eigene kreative Tätigkeit hervorgebracht haben. In Deutschland ist das Urheberrecht im Urheberrechtsgesetz (UrhG) geregelt. Für das Online-Marketing ist das Urheberrecht von zentraler Bedeutung, da nahezu jeder Inhalt, der digital erstellt und veröffentlicht wird – Texte, Blogbeiträge, Fotografien, Illustrationen, Videos, Audiodateien, Softwarecode, Datenbankstrukturen oder Grafiken – urheberrechtlichen Schutz genießen kann. Das Urheberrecht entsteht automatisch mit der Schöpfung des Werkes; eine Registrierung wie beim Markenrecht ist nicht erforderlich. Der Schutz erlischt grundsätzlich erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Im Online-Marketing-Alltag entstehen Urheberrechtsfragen bei der Nutzung von Stockfotos, beim Einbetten von Social-Media-Inhalten, bei der Verwendung von Musik in Videos, beim Scrapen von Wettbewerberinhalten oder beim Einsatz von KI-generierten Texten und Bildern. Ein fehlendes oder fehlerhaftes Lizenzverhältnis kann zu kostspieligen Abmahnungen, einstweiligen Verfügungen und erheblichen Schadensersatzforderungen führen. Online-Marketer müssen daher ein grundlegendes Verständnis des Urheberrechts besitzen, um rechtssicher zu agieren und unnötige Haftungsrisiken zu vermeiden.

Erläuterung

Das Urheberrecht gewährt dem Schöpfer eines Werkes ein ausschließliches Verwertungsrecht. Ohne Einwilligung des Rechteinhabers darf kein Dritter das Werk vervielfältigen, verbreiten, öffentlich zugänglich machen, bearbeiten oder in sonstiger Weise nutzen. Im Online-Kontext ist insbesondere das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung (§ 19a UrhG) relevant: Jedes Hochladen eines fremden Fotos auf eine eigene Website, das Einbetten eines YouTube-Videos oder das Teilen eines Bildes in sozialen Netzwerken kann dieses Recht berühren.

Ein häufiger Irrtum im Online-Marketing ist die Annahme, dass frei im Internet verfügbare Inhalte auch frei nutzbar seien. Das Gegenteil ist der Fall: Ein Bild, das in der Google-Bildersuche erscheint, unterliegt in aller Regel dem Urheberrechtsschutz seines Erstellers. Erst wenn eine explizite Lizenz (z. B. Creative Commons) erteilt wurde, ist eine Nutzung außerhalb des gesetzlichen Rahmens zulässig – und auch dann nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzbedingungen, die etwa eine Namensnennung, eine Nicht-Kommerzialisierung oder die Weitergabe unter gleichen Bedingungen vorschreiben können.

Besonders komplex ist die urheberrechtliche Lage bei KI-generierten Inhalten. Nach deutschem Recht setzt der Urheberrechtsschutz eine menschliche Schöpfungsleistung voraus. Vollständig durch KI ohne menschliche gestalterische Kontrolle erzeugte Werke sind daher möglicherweise gar nicht urheberrechtlich geschützt – was jedoch auch bedeutet, dass das eigene Unternehmen keinerlei exklusive Rechte daran erwerben kann. Gleichzeitig können die vom KI-Modell trainierten Inhalte ihrerseits urheberrechtlich geschützt sein, was bei der Verwendung bestimmter KI-Tools zu Rechtsunsicherheiten führen kann.

Das 2021 in Kraft getretene Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG), mit dem die EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-Richtlinie 2019/790) umgesetzt wurde, hat zusätzliche Pflichten für Plattformbetreiber eingeführt, insbesondere die Pflicht zum Erwerb von Lizenzen und zur Nutzung von Upload-Filtern, um Urheberrechtsverletzungen durch hochgeladene Nutzerinhalte zu verhindern. Auch das Leistungsschutzrecht für Presseverleger (§§ 87f ff. UrhG) ist für Nachrichtenaggregatoren und Inhalte-Syndizierungsplattformen relevant.

Im Bereich des Social-Media-Marketings stellen sich urheberrechtliche Fragen besonders häufig: das Reposten von Nutzerinhalten (User Generated Content), das Verwenden von Memes, das Einbinden fremder Beiträge oder das Herunterladen und Weiterverwenden von Plattforminhalten ist ohne ausdrückliche Erlaubnis des jeweiligen Urhebers grundsätzlich nicht gestattet, selbst wenn die Nutzungsbedingungen der Plattform dies zu erlauben scheinen.

Typische Urheberrechtsfallen im Online-Marketing

Lizenzsysteme und rechtssichere Bildnutzung

Praxistipp: Führen Sie ein internes Bildrechte-Register, in dem für jedes verwendete Bild, Video und jede Musikdatei Quelle, Lizenzart, Lizenzdatum und erlaubte Nutzungsarten dokumentiert sind. Kaufen Sie Bilder ausschließlich über seriöse Stockfoto-Plattformen mit klarer Lizenzübersicht und laden Sie stets den Lizenznachweis herunter und archivieren ihn. Lassen Sie bei Auftragsproduktionen (Fotos, Videos, Texte) schriftlich vereinbaren, dass sämtliche Nutzungsrechte – auch für zukünftige Verwendungszwecke – vollständig auf Ihr Unternehmen übertragen werden. Im Zweifelsfall gilt: lieber eine kurze Rechtsauskunft einholen, als eine kostspielige Abmahnung zu riskieren.