Marketing Glossar

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ASA-Richtlinien

Definition: Die ASA-Richtlinien stammen von der Advertising Standards Authority (ASA), der unabhängigen britischen Werbeaufsichtsbehörde mit Sitz in London, und regeln verbindlich die Kennzeichnung von Werbeinhalten in sozialen Medien und anderen digitalen Kanälen im Vereinigten Königreich. Sie verlangen, dass alle Influencer-Inhalte mit kommerziellem Hintergrund – ob bezahlte Kooperation, Produktgeschenk oder Affiliate-Vergütung – für Nutzer sofort und unmissverständlich als Werbung erkennbar sind. Seit 2021 hat die ASA ihre Durchsetzung erheblich verschärft und veröffentlicht regelmäßig Fallentscheidungen gegen Influencer, die falsch oder gar nicht kennzeichnen. Für Marken weltweit gelten die ASA-Richtlinien als international anerkannter Best-Practice-Standard für transparente Werbekommunikation.

Erläuterung

Die ASA agiert auf Basis des UK CAP Code (Committee of Advertising Practice Code), der explizit auch Social-Media-Content umfasst. Die Kernforderung ist eindeutig: Kennzeichnungen wie „Ad", „Advert" oder „Sponsored" müssen für jeden Nutzer sofort beim Öffnen des Inhalts sichtbar sein – nicht erst nach dem Aufklappen oder Durchscrollen. Plattformspezifische Werkzeuge wie das Instagram-Label „Bezahlte Partnerschaft mit [Marke]" allein genügen der ASA als ausreichende Kennzeichnung, müssen aber konsequent genutzt werden. Die Behörde unterscheidet zwischen verschiedenen Kooperationstypen: bezahlte Posts, Gifting (Produktgeschenke ohne Bezahlung) und Affiliate-Links erfordern jeweils unterschiedliche Transparenzstufen. Bei Gifting ohne Bezahlung empfiehlt die ASA die Kennzeichnung „Gift" oder „PR Sample". Die ASA kooperiert aktiv mit Plattformen wie Meta und TikTok, um systemische Verstöße zu identifizieren. Für in Deutschland aktive Marken bieten die ASA-Richtlinien eine wertvolle Orientierung; die deutschen Entsprechungen finden sich im UWG sowie in den Leitlinien des Deutschen Werberats.

Kennzeichnungspflichten nach ASA-Standard

Durchsetzung & Konsequenzen

Praxistipp: Erstellen Sie eine interne Kennzeichnungs-Checkliste nach ASA-Vorbild und prüfen Sie jeden Influencer-Post vor der Freigabe anhand dieser Liste – auch wenn Sie primär in Deutschland tätig sind, da die ASA-Standards international als Maßstab gelten. Stellen Sie vertraglich sicher, dass Influencer die Kennzeichnungspflicht schriftlich bestätigen und definieren Sie im Briefing exakt, welche Kennzeichnung wo im Content zu erscheinen hat.