Marketing Glossar

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Usage Rights

Definition: Usage Rights (Nutzungsrechte) im Influencer Marketing regeln, in welchem Umfang eine Marke die von einem Influencer erstellten Inhalte für eigene Zwecke verwenden darf – beispielsweise in bezahlten Anzeigen, auf der Unternehmenswebsite, im Newsletter oder in Printmaterialien. Als Urheber der erstellten Werke (Fotos, Videos, Texte) verfügt der Influencer nach deutschem Urheberrecht (UrhG) automatisch über alle Rechte; ohne explizite vertragliche Übertragung darf die Marke die Inhalte nicht anderweitig verwenden. Usage Rights werden nach Exklusivität (exklusiv/nicht-exklusiv), Laufzeit (z. B. 6 Monate, 12 Monate, unbegrenzt) und territorialer Reichweite (national/international) differenziert und erhöhen die Gesamtvergütung je nach Umfang um 20–100 %.

Erläuterung

Das Thema Usage Rights gehört zu den am häufigsten unterschätzten und konfliktträchtigsten Aspekten des Influencer Marketings. Viele Marken gehen irrtümlich davon aus, dass die Bezahlung für einen gesponserten Post automatisch das Recht einschließt, die erstellten Inhalte beliebig weiterzuverwenden. Nach deutschem Urheberrecht ist dies nicht der Fall: Ohne explizite vertragliche Einräumung von Nutzungsrechten darf die Marke den Content des Influencers nicht reposten, in Ads verwenden oder in anderen Kanälen einsetzen. Besonders wertvoll werden Usage Rights durch die wachsende Bedeutung von Influencer-Content in Paid-Social-Kampagnen: Authentisch wirkende Videos und Fotos von Influencern erzielen als Ad-Creatives oft deutlich bessere Performance als klassische Werbemittel. Das „Whitelisting" – also die Berechtigung, Influencer-Content direkt vom Influencer-Account aus als Paid Ad zu schalten – ist eine besonders gefragte Form der Usage Rights, die typischerweise einen Aufschlag von 30–50 % auf das Grundhonorar bedeutet. Je früher Usage Rights im Verhandlungsprozess angesprochen werden, desto reibungsloser verläuft die Kooperation.

Arten von Usage Rights

Dimensionen der Rechteeinräumung

Vertragsgestaltung und häufige Fehler

Praxistipp: Klären Sie Usage Rights immer vor Beginn der Zusammenarbeit und lassen Sie sie von Anfang an in den Vertrag einfließen – nachträgliche Verhandlungen führen fast immer zu höheren Kosten und manchmal zu Konflikten. Erstellen Sie intern eine Tracking-Tabelle mit allen verwendeten Influencer-Inhalten, den eingeräumten Nutzungsrechten und deren Ablaufdatum, damit kein Content über die vereinbarte Laufzeit hinaus genutzt wird. Wenn Sie Influencer-Content als Paid-Social-Creative einsetzen möchten, planen Sie ein Whitelisting-Budget von mindestens 30–50 % Aufschlag auf das Grundhonorar ein.